Günstige Kfz-Versicherung durch Wechselkennzeichen
Überschuldete Verbraucher können aufatmen, denn der Zugriff auf ihr Kontoguthaben seitens der Gläubiger unterliegt seit dem 1. Juni dieses Jahres erschwerten Bedingungen. Der Name verrät es:
Auch Umwandlung des Girokontos möglich
Auf dem so genannten Pfändungsschutzkonto – oder auch P-Konto genannt – ist ein Guthaben von bis zu 1000 Euro monatlich vor einer Pfändung geschützt, so dass erst ab diesem vierstelligen Betrag auf die weiteren finanziellen Mittel des Schuldners zurückgegriffen werden kann.
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Bei jedem gewünschten Kreditinstitut kann ein Pfändungskonto beantragt werden, und wer bereits in Besitz eines Girokontos ist, der kann auch schlicht mit einem Antrag auf Umwandlung die neue gesetzliche Regelung für sich in Anspruch nehmen.
Pfändungsfreibetrag individuell bestimmbar
Bevor man ein Pfändungsschutzkonto einrichtet, sollte man aber auch hier die Angebote der diversen Banken einholen, denn der allgemein festgelegte Betrag hängt stark auch von persönlichen Umständen ab. So spielt es eine Rolle, ob Pfändungen über Monate andauern oder der Kontoinhaber zum Beispiel zum Unterhalt verpflichtet ist, denn dadurch kann jeweils der Freibetrag um die entsprechende Summe angehoben werden.
Zudem verlangen einige Kreditinstitute Kontogebühren, welche in ihrer jeweiligen Höhe stark variieren. Insofern hilft ein Pfändungskontovergleich jedem, der aufgrund gegenwärtiger Probleme mit seiner Bonität über einen Freibetrag für sich verfügen und ruhig schlafen möchte. Sind die Gläubiger im Endeffekt befriedigt, kann das Konto jederzeit wieder zu einem normalen Girokonto zurückgewandelt werden.

